26.10.2023 Update zum Mautgesetzt ab 01.12.2023
Mautgesetz jetzt final beschlossen – Inkrafttreten am 1. Dezember 2023: Am Freitag, den 20. Oktober 2023, hat die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und damit eine Mauterhöhung in historischer Größenordnung beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz in allerletzter Minute und nach allen Winkelzügen der Fristverkürzung am Nachmittag bestätigt. Änderungen am Gesetzentwurf wurden trotz zahlreicher vorgebrachter Bedenken aus der Branche KEINE vorgenommen.
Damit tritt das Gesetz am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Folgende Änderungen sind mit dem Beschluss dieses Gesetzes verbunden:
• Neue Mautsätze ab 1. Dezember 2023 durch Einführung eines neuen CO2-Mautteilsatzes: Erhöhung der Lkw-Maut für fast alle Euro VI-Lkw um 83%.
• LNG/CNG-Fahrzeuge sind ab 1. Januar 2024 mautpflichtig. Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t tzGM ab dem 1. Juli 2024 (Handwerkerfahrzeuge sind befreit).
• Mautbefreiung für sog. emissionsfreie Fahrzeuge (E-Lkw und Wasserstoff-Lkw) bis 31. Dezember 2025, danach reduzierter Mautteilsatz (-75 %) für Infrastrukturkosten sowie weiterhin Befreiung vom CO2-Mautteilsatz für diese Fahrzeuge.
• Verwendung der Mautgesamteinnahmen: Künftig fließen Mauteinnahmen nur noch zur Hälfte in die Straßeninfrastruktur. Der andere Teil soll für Zwecke der Mobilität und dabei überwiegend in die Schiene verwendet werden.
• Umstellung der Gewichtsgrenzen von „zulässigem Gesamtgewicht“ auf „technisch zulässige Gesamtmasse“.
Heftige Kritik am Gesetz in der Plenardebatte im Bundestag: CDU/CSU kritisierte das Mautgesetz im Bundestag heftig:
SPD und FDP verteidigen das Gesetz, kritisieren aber die eigene Regierung, dass keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung möglich war.
© VVWL InfoKompakt 43/2023