Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebotsbedingungen der KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG für den Bereich Landverkehre
1. Unser Angebot basiert auf der Übernahme von ungefährlichem ‚Kaufmannsgut‘ (im Sinne der einschlägigen Gefahrgutvorschriften), das seitens des Kunden zum sicheren Transport im Sammelverkehr per Lkw verpackt und entsprechend gekennzeichnet ist. Ausgeschlossen, soweit nicht einzelvertraglich, schriftlich anderslautend vereinbart, sind u. a. Gefahrgüter, verderbliche Waren, Lebensmittel, Medikamente, Waffen und Waffenteile, Wertsendungen wie Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder sonstige Güter mit einem Warenwert ab 1.000 Euro/kg sowie sonstige Sendungen, die speziellen Abfertigungsanforderungen/Richtlinien/Bestimmungen unterliegen. Der KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses. Die KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung von der speditionellen Behandlung gemäß dieser Bedingung ausgeschlossen ist.
2. Die KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB 2019.
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder § 660 HGB. Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt.
Bei grenzüberschreitenden europäischen Transporten kommen zwingend die CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) zur Anwendung.
3. Soweit in dem Angebot keine anderslautenden Angaben erfolgt sind, vermittelt die KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG eine Transport- und/oder Lagerversicherung auf Kosten des Auftraggebers nur bei entsprechendem schriftlichen/elektronischen Auftrag.
4. Für die Lagerhaltung gilt, dass der Lagerwert mit den Sachgefahren (Feuer, LW, Sturm, Hagel, Flugzeugabsturz, etc.) sowie Einbruch, Vandalismus und Diebstahl durch die hauseigene Police des Auftraggebers zu versichern ist. Insoweit wird die KS-Logistic & Services GmbH & Co. KG von der Haftung freigestellt. Es ist ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.
5. Soweit sich die Grundlagen ändern behalten wir uns vor, eine Preisanpassung gemäß der aktuellen Situation vorzunehmen.
6. Alle genannten Entgelte sind Nettobeträge und werden mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Die Zahlungsbedingungen entsprechen den Vorgaben der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).